Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IFKW)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Auslandssemester für Sie zusammengetragen und beantwortet:

Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung einreichen?

Die folgenden Dokumente werden für die Bewerbung benötigt:

  • Motivationsschreiben für Ihre 1. Priorität (1x in Deutsch UND 1x in der Hauptunterrichtssprache Ihrer Gastuni; eine DIN A4 Seite; Inhalte: Persönliche, akademische, berufliche, sprachliche und kulturelle Gründe, Bezug zu Gastland, Stadt, Uni etc.)
  • Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch, max. 2 Seiten)
  • Transcript of Records für KW (aktuellster Auszug aus LSF genügt)
  • Sprachnachweis: DAAD Sprachzertifikat, TOEFL, GMAT, Cambridge Certificate, und NEU: Abiturzeugnis, wenn B2 Niveau in Englisch oder B1 Niveau in anderen Sprachen explizit ausgewiesen wird sowie Sprachkurse im Transcript als „Zusatzleistungen“ und Scheine des LMU Sprachenzentrums
  • Fachbezogene Praktikumsnachweise und Arbeitszeugnisse in Kopie
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsdeckblatt (vorab zum Download hier verfügbar)
  • Bewerbungsbogen zur Erasmus-Förderung (nur für Erasmus-Plätze)

Wo muss ich meine Bewerbung abgeben und an wen ist sie zu richten?

Die Bewerbung für das Auslandssemester ist an die Auslandsbeauftragten des IfKW, Miriam Schnick und/oder Bernhard Goodwin, zu richten und erfolgt mithilfe des Online-Bewerbungsportals des IfKW. Die Freischaltung erfolgt jedes Jahr ca. Mitte Dezember. Dort können Sie alle benötigten Dokumente als PDF hochladen. Postalische Einsendungen sind nicht mehr vorgesehen.

Für wie viele Partnerhochschulen darf ich mich bewerben?

Sie können sich für insgesamt vier Hochschulen innerhalb und/oder außerhalb der EU bewerben. Egal ob für das Winter- und/oder Sommersemester. Die angegebenen Hochschulen müssen Partnerhochschulen Ihres Haupt- oder Nebenfaches sein. Sie können Prioritäten vergeben, wobei wir uns immer bemühen, Ihnen entsprechend Ihrer Eignung einen Platz mit einer möglichst hohen Priorität zu vermitteln.

Zusätzlich können Sie sich für Austauschplätze außerhalb der EU (LMUexchange) über das International Office der LMU bewerben. Hierfür müssen Sie sich unabhängig von Ihrer Bewerbung am IfKW bewerben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass hier die Bewerbungsfristen und -unterlagen von denen des IfKW abweichen. Die Bewerbung erfolgt online.

Weitere Einzelheiten und Tipps finden Sie auch auf der Seite des International Office.

Was muss ich beachten, wenn ich mich als Nebenfach-StudentIn bewerbe?

Wenn Sie Kommunikationswissenschaft im Nebenfach studieren, können Sie sich ohne Einschränkungen für einen Austausch über die Partnerschaften des IfKW bewerben.

Wenn Sie Kommunikationswissenschaft im Hauptfach studieren und sich für ein Auslandssemester über eine Partnerschaft Ihres Nebenfaches bewerben wollen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Vorgaben Ihres Nebenfaches und kontaktieren Sie ggf. den oder die zuständige|n Auslandsbeauftragte|n bzw. ERASMUS-Koordinator|in.

Wenn Sie vorhaben, sich für Partnerschaften in Ihrem Haupt- und Nebenfach zu bewerben, denken Sie bitte daran, dieselben Prioritäten anzugeben (mit entsprechendem Namen des ErasmusProgrammbeauftragten an der LMU) und die Bewerbungsunterlagen an beiden Instituten einzureichen und beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen an Ihre Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht weitergeleitet.

Welche Sprachnachweise muss ich bei der Bewerbung vorlegen?

Für Ihre Bewerbung am IfKW wird nur ein Sprachnachweis für die Gastuniversität Ihrer ersten Priorität verlangt. Für Ihre Bewerbung am IfKW reichen Sie bitte ein DAAD Sprachzertifikat ein, das Sie kostenlos über das Sprachenzentrum der LMU ablegen können. ablegen können.
Möglich sind dazu DAAD Sprachzertifikat, TOEFL-, IELTS-, Cambrige-Zertifikat und andere. Diese sind aber nicht verpflichtend, auch wenn Sie für die finale Anmeldung an Ihrer künftigen Gastuni ggf. einen solchen benötigen. Der Sprachnachweis sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter sein als 2 Jahre (außer Cambridge).
Neu sind ferner Sprachnachweise durch Sprachkurse im Transcript als „Zusatzleistungen“, durch Scheine des LMU Sprachenzentrums sowie durch das Abiturzeugnis, sofern das Niveau explizit ausgewiesen ist (Englisch BZ; andere Sprachen B1).

Nachdem Sie eine Zusage für Ihre Wunschuniversität erhalten haben, werden Sie von Ihrer zukünftigen Gastuni aufgefordert, sich online zu registrieren und Dokumente hochzuladen (in seltenen Fällen auch postalisch). Der Anmeldungszeitraum unterscheidet sich von Uni zu Uni und kann für das Wintersemester ca. zwischen März und Mai und für das Sommersemester zwischen September und November liegen.

Die meisten Partneruniversitäten fordern an dieser Stelle einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse. Das geforderte Mindestniveau variiert von Universität zu Universität und muss individuell recherchiert werden. In vielen Fällen genügt auch hier das DAAD-Sprachzeugnis, manchmal sogar das Abiturzeugnis oder ein individueller Einstufungstest durch die Gastuniversität. Außerhalb der EU sind häufig TOEFL-, IELTS- oder Cambridge-Zertifikate obligatorisch (Die Tests kosten über 200 Euro und werden in externen Testzentren abgelegt, die oft auf Monate im Voraus ausgebucht sind. Bitte berücksichtigen Sie dies bei einer Bewerbung für die entsprechenden Programme). Wenn Ihre Wunschuniversität den TOEFL oder IELTS verlangt, genügt für Ihre Bewerbung am IfKW zunächst trotzdem jeder andere Sprachnachweis.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Sobald der Bewerbungstermin verstrichen ist, werden die Unterlagen aller Bewerber gesichtet. Falls sich für eine Universität mehr Bewerber interessieren als Plätze vorhanden sind, entscheidet Ihre persönliche Eignung (Motivation, Sprachniveau, aktuelle Durchschnittsnote in KW, Studienfortschritt sowie Nutzen durch den Auslandsaufenthalt für Studium und Beruf). Wenn Sie noch keine Noten in KW erzielt haben, entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.

Was passiert, wenn ich einen Platz an einer Partneruniversität bekommen habe?

Spätestens Ende Februar erfahren Sie von uns per E-Mail, ob wir Ihnen einen Ihrer Wunschplätze ermöglichen können. Nachdem Sie ausgewählt wurden erhält die Partneruniversität zunächst von uns eine Nominierungs-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse. Anschließend bekommen Sie von Ihrer Partneruniversität schriftlich (meist per E-Mail) die Aufforderung, sich online (selten auch postalisch) dort anzumelden. Dies kann unter Umständen bis Mai dauern. Wenn Sie erst im Sommersemester ins Ausland gehen, erfolgt Ihre Nominierung und Anmeldung je nach Gastuniversität sogar erst im September bis Oktober.

Bitte beachten Sie: Die Unterlagen, die Sie im hiesigen Bewerbungsverfahren eingereicht haben, verbleiben beim Institut für Kommunikationswissenschaft bzw. International Office der LMU und werden nicht an die Partneruniversitäten verschickt. Das weitere Bewerbungsverfahren liegt somit dann in Ihrer Verantwortung. Die Partneruniversität kann Sie nicht mehr als Student/in ablehnen, sobald Sie von Ihrer Heimatuniversität nominiert wurden und Sie sich an alle Fristen halten. Einzige Ausnahme ist unsere Partnerhochschule DMJX mit Sitz in Århus und Kopenhagen, Dänemark, die für einige ihrer Studienprogramme noch ein extra Bewerbungsverfahren durchführt.

Vor Ihrer Abreise erhalten Sie zudem ein Erasmus-Infopaket mit weiteren Unterlagen des International Office der LMU (gilt nicht für Austauschprogramme außerhalb der EU). Diese Unterlagen sind vor Ihrer Abreise auszufüllen und einzureichen (u.a. Grant Agreement und Learning Agreement Part I, siehe nächste Fragen).

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU zugesichert bekommen haben, erhalten Sie vom International Office eine Einladung zu einem interkulturellen Begleitprogramm, das Sie für kulturelle Unterschiede sensibilisieren soll. Wenn Sie Ihren Platz über das IfKW erhalten haben, ist dieser Kurs verbindlich. Auch als Erasmus-Stipendiat/in haben Sie die Möglichkeit vorab an interkulturellen Trainings oder abschließend an Nachbereitungskursen des International Office teilzunehmen. Die Teilnahme an diesen Workshops wird durch das IfKW uneingeschränkt allen Outgoings empfohlen, egal wie groß Ihr internationaler Erfahrungsschatz ist. Bitte bedenken Sie immer, dass Auslandserfahrungen nicht automatisch interkulturelle Kompetenz erzielen.

Was passiert, falls ich keinen Platz an einer Partneruni des IfKW bekomme?

Auch in diesem äußerst seltenen Fall erhalten Sie spätestens Ende Februar von uns eine Nachricht per E-Mail. Sollten wir keine gute Alternative für Sie finden, leiten wir Ihre Bewerbungsunterlagen gerne für die Teilnahme am Erasmus-Nachrückverfahren in Ihrem Namen an das International Office der LMU weiter. Im April werden dort frei gebliebene Erasmus-Plätze aus allen Fakultäten vergeben.

Was ist ein Grant Agreement, wo erhalte ich es und wozu ist es nötig?

Das Grant Agreement betrifft nur Erasmus-StipendiatInnen und bildet den „Fördervertrag“ zwischen Ihnen und der LMU, in dem die Dauer und Höhe der finanziellen Förderung sowie die Rahmenbedingungen für Ihren Erasmus-Aufenthalt festgelegt werden. Es wird Ihnen automatisch vom International Office zugeschickt und muss dort im Original wieder eingereicht werden (per Post, persönlich oder über deren Briefkasten).

Was ist ein Learning Agreement und wo erhalte ich es?

Die Abwicklung der ERASMUS-Stipendien sowie die Leistungsanrechnung bei ERASMUS-Aufenthalten sind streng reglementiert. Das wichtigste Instrument hierbei ist das sogenannte Learning Agreement (LA).

Es bildet den „Studienvertrag“ zwischen Ihnen, der LMU und der Gastuniversität, in dem die geplanten Kurse und deren Anerkennungsmöglichkeiten festgelegt werden. Das LA wird daher auch von allen drei Parteien unterschrieben. Bitte beachten Sie: Für die Unterschrift von Seiten des IfKW ist Ihr|e Studiengangskoordinator|in verantwortlich.

Das LA ist über das International Office der LMU erhältlich. Es wird Ihnen automatisch zugeschickt, kann bei Bedarf aber auch schon früher dort angefordert werden (etwa wenn Ihre Gastuniversität Sie schon frühzeitig darum bittet).

Manche Gastuniversitäten außerhalb Europas fordern für die Kurswahl vor Studienbeginn von Ihren Austauschstudierenden ebenfalls ein LA, das Sie bei Ihrem|r Ansprechpartner/in des International Office der LMU anfordern können. Sie können aber auch die Vorlage Ihrer Gastuniversität nutzen, sofern Ihnen eine angeboten wird.

Das LA besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Part 1 - In den ersten Wochen des Auslandsaufenthalts: Festlegen des Kursprogramms und der Anrechnungsmöglichkeiten.

    In Table A werden die an der ausländischen Universität zu besuchenden Kurse eingetragen.
    In Table B sind diejenigen LMU-Module einzutragen, für die die Leistungen an der LMU angerechnet werden. Eine direkte Übereinstimmung mit Tabelle A ist dabei nicht erforderlich. Falls ein Kurs gar nicht angerechnet werden soll/kann, muss dies aber begründet werden. Gründe können sein, dass der Studierende bereits alle ECTS in einem Modul erworben hat oder dass die Kurse (z.B. Sprachkurse) nicht zum regulären Studienprogramm gehören. Es gibt hierfür entsprechende Felder in Table A, die angekreuzt werden können.

    Part 1 des LA ist von allen Beteiligten (Studierende, Gastuniversität und Heimatuniversität) zu unterschrieben.

  • Part 2 - Während des Aufenthaltes: Eventuelle Änderungen des Studienprogramms.

    Dieser Teil muss nur ausgefüllt, eingereicht und von allen Beteiligten unterzeichnet werden, wenn sich Änderungen gegenüber Part 1 ergeben. Ansonsten kann Part 2 entfallen. Part 2 kommt also nur dann zum Einsatz, wenn das Programm aus Part 1 nicht realisierbar ist (wenn z.B. bestimmte Kurse doch nicht angeboten werden).

  • Part 3 - Nach der Rückkehr: Bestätigung über die erbrachten Leistungen der Gastuniversität (transcript) und Nachweis der Anrechnung.


Weitere Informationen zum Learning Agreement für finden Sie weiter unten bzgl. der Anerkennung von Kursen.

Welche Leistungen muss ich erbringen, wenn ich einen Platz an einem Partnerinstitut des IfKW erhalte?

Pro Semester müssen Sie an Ihrer Gastuniversität mindestens 20 ECTS erbringen, egal ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU unterwegs sind und egal, ob Sie für Ihr Studium noch ECTS-Punkte benötigen oder nicht. Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts verfassen Sie einen Erfahrungsbericht, den Sie an das International Office sowie an das IfKW weiterleiten. Weitere Anforderungen erfahren Sie zeitnah nach der Zusage durch das International Office der LMU.

Bitte beachten Sie, dass an die finanzielle Unterstützung durch ERASMUS und|oder durch etwaige andere Stipendien zusätzliche Forderungen geknüpft sein können.

Welche Leistungen bekomme ich?

An Gastuniversitäten innerhalb der EU zahlen Sie im Rahmen des Erasmus-Programms keine Studiengebühren und bekommen ein monatliches Stipendium in Höhe von derzeit 330 bis 450 Euro (abhängig vom Zielland). Auslandssemester in der Schweiz werden durch das Swiss-European Mobility Programme finanziell gefördert. Hier erhalten Gaststudierende eine monatliche Förderung durch die jeweilige Gastuniversität (derzeit rund 420 CHF/Monat).

Für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums müssen Sie beim International Office neben dem originalen Grant Agreement und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung das Learning Agreement in der LMU-Version einreichen (Scan genügt), da nur auf diesem Dokument alle erforderlichen Informationen (v.a. für die spätere Anerkennung) vorhanden sind. Learning Agreements der Gastuniversität sowie alle vorherigen, provisorischen Learning Agreements können nicht akzeptiert werden.

An Gastuniversitäten außerhalb Europas (Ausnahme Auslandssemester an der UCT in Kapstadt; siehe Partneruniversitäten) zahlen Sie ebenfalls keine Studiengebühren. Weitere finanzielle Unterstützung gibt es hier nicht, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, sich schon zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung auch um ein Stipendium zu bemühen, etwa über PROSA LMU, DAAD, Fulbright (nur für USA) oder andere Fördermöglichkeiten. Auf der Webseite der LMU finden Sie zudem allgemeine Hinweise zur Stipendienbewerbung.

Außerdem lohnt es sich zu überprüfen, ob Sie berechtigt sind, Auslands-BAföG zu erhalten. Empfänger von regulärem BAföG erhalten auf jeden Fall auch Auslands-BAföG; auch wenn Sie regulär kein BAföG erhalten, können Sie für Auslands-BAföG in Frage kommen.

Bei allen Austauschprogrammen werden Sie persönlich durch die Auslandsbeauftragten des IfKW beraten und haben auch an der Gastuniversität einen persönlichen Ansprechpartner, sodass in der Regel eine individuelle Betreuung gewährleistet ist. Weiter profitieren Sie von den Erfahrungen Ihrer Vorgänger/innen: Das International Office pflegt eine Sammlung von Erfahrungsberichten sowohl online in der Datenbank MoveOn als auch in der Infothek im Hauptgebäude der LMU. Und auch die Auslandsbeauftragten geben auf Wunsch die Berichte ehemaliger IfKW-Outgoings weiter.

Wann sollte ich mich (nicht) beurlauben lassen?

Während einer Beurlaubung laufen die Fachsemester Ihres Studienganges nicht weiter. Das ist vor allem für Empfänger/innen von BAföG relevant. Erhalten Sie keine Leistungen, die abhängig von Ihrer Fachsemesterzahl sind, ist eine Beurlaubung optional. Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung keine Leistungen an der LMU erbracht werden können. Praktika oder Kurse aus dem Ausland können nach Ihrer Rückkehr natürlich trotzdem anerkannt werden (siehe nächster Punkt). Wenn Sie also planen, im selben Semester an der LMU Prüfungsleistungen einzubringen, sollten Sie sich nicht beurlauben lassen.

Bitte beachten Sie, dass es mit und ohne Beurlaubung zwingend erforderlich ist, sich solange fristgerecht rückzumelden und die Beiträge zu zahlen, bis Sie final exmatrikuliert werden wollen!

Kann ich mir Veranstaltungen, die ich im Ausland belegt habe, in München anerkennen lassen?

Selbstverständlich möchten wir Ihnen möglichst viele Veranstaltungen anerkennen. Allerdings muss ein gewisses Maß an Übereinstimmung zwischen der gewählten Veranstaltung und der anzuerkennenden Veranstaltung bestehen. Darum ist es wichtig, dass Sie sich vorab gut über Ihre Kurse informieren und sich ggf. mit dem/der für Sie zuständigen ERASMUS-Betreuer/in der Gastuni beraten und dann auch mit Ihrer/m Studiengangs-Koordinator/in am IfKW Rücksprache halten. In der Regel sind viele Veranstaltungen aus den Bereichen PR, Marketing und Journalismus problemlos anerkennbar und werden auch nahezu an allen Partneruniversitäten angeboten.

Für die Anerkennung besprechen Sie vor Ihrer Abreise mögliche Kurse mit Ihrem/Ihrer Studiengangskoordinator/in. Sofern Sie Erasmus-Stipendiat/in sind, tragen Sie das Ergebnis auch gleich in den ersten Teil Ihres Learning Agreements ein und lassen dies von Ihrem/Ihrer Studiengangskoordinator/in unterzeichnen.

Sollten sich während Ihres Auslandssemesters Änderungen in der Kurswahl ergeben, werden diese in den zweiten Teil des Learning Agreements eingetragen und unbedingt mit Ihrem/Ihrer Studiengangskoordinator/in abgesprochen, sofern auch Kurse betroffen sind, die Sie sich anerkennen lassen wollen. Den zweiten Teil des Learning Agreements können Sie wie auch den ersten Teil per E-Mail zur Unterschrift an Ihre/n Studiengangskoordinator/in schicken.

Zurück in München melden Sie sich bitte mit dem originalen Transcript of Records Ihrer Gastuniversität, einer Übersetzung Ihrer Kursbeschreibungen und dem Nachweis, dass Sie Ihre Auslandsaufenthalte in LSF erfasst haben, in der Sprechstunde Ihres/r zuständigen Studiengangskoordinators/-koordinatorin.
Studienbezogene Auslandsaufenthalte (wie z.B. ein Auslandsstudium oder -praktikum) müssen neuerdings von allen Studierenden selbstständig in LSF erfasst werden. Hierzu gibt es die neue Funktion "Auslandsaufenthalte". Eine Anleitung finden Sie hier oder auf der Webseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS). Erst wenn Ihr Auslandssemester in LSF vermerkt wurde, können im Ausland erbrachte Leistungen an der LMU angerechnet werden.

Bitte beachten Sie: Für sämtliche Unterschriften des Learning Agreements von Seiten des IfKW ist Ihr/e Studiengangskoordinator/in verantwortlich, nicht die Auslandsbeauftragten.

Ab wann bekomme ich die Erasmus-Förderung?

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt in der Regel in zwei Summen. Für die erste Auszahlung des Stipendiums müssen Sie beim International Office neben dem originalen Grant Agreement und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung das vollständig ausgefüllte und von allen Seiten unterzeichnete Learning Agreement (Teil 1) in der LMU-Version einreichen (Scan genügt). Dies erfolgt spätestens zu Beginn Ihres Auslandssemesters.

Nach Abschluss des Semesters und ihrer Rückkehr nach München müssen Sie dann außerdem ein Transcript of Records vorlegen, in dem die Gastuniversität Ihnen bestätigt, dass Sie die Kurse, die im Learning Agreement vereinbart waren, auch tatsächlich mit Erfolg absolviert haben. Das Transcript bildet auch den Nachweis für das Referat für Internationale Angelegenheiten, dass Sie die für den Erhalt des Fördergeldes nötigen 20 bis 30 ECTS-Punkte gemacht haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte hierzu der Website des International Office.

Kann ich während meines Studiums am IfKW auch Praktika im Ausland machen?

Natürlich. Auslandspraktika bieten eine hervorragende Möglichkeit, im internationalen Kontext noch tiefer in die Arbeitswelt einzutauchen. Auch hierzu können Ihnen die Auslandsbeauftragten Informationen geben, doch kann das IfKW keine Auslandspraktika vermitteln. Im Rahmen von Erasmus können Sie ein finanziell gefördertes Praktikum innerhalb der EU absolvieren. Hilfestellungen bei der Suche sowie Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Student und Arbeitsmarkt der LMU.

Hinsichtlich der Anerkennung als Pflichtpraktika müssen Sie sich als Bachelorstudierende/r mit Ihrer Studiengangskoordinatorin in Verbindung setzen.

Wo kann ich weitere Informationen bekommen?

Zu Beginn eines jeden Wintersemesters bietet das IfKW interessierten Studierenden eine Veranstaltungsreihe mit einem wöchentlichen Infoabend, mit genug Platz für Ihre offenen Fragen. Zahlreiche Referenten und Referentinnen berichten hier von ihren Auslandserfahrungen (die Termine finden Sie unter "Aktuelles" auf der Webseite des IfKW oder in LSF unter „Mit dem IfKW ins Ausland“).

Darüber hinaus bieten die Auslandsbeauftragten regelmäßige Sprechstunden an (nach Vereinbarung per Mail). Über einen Auslands-Mailverteiler werden Sie ferner über Neuigkeiten im IfKW, Stipendien und Angebote unserer Partneruniversitäten informiert. Sie können sich jederzeit dafür registrieren (und auch wieder abmelden).

Weitere vielfältige Informationen hält das International Office für Sie bereit: Über die Websites, in der Infothek im Hauptgebäude sowie in den Sprechstunden zur Auslandsstudienberatung.


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