Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IFKW)
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Praktika

Im Laufe des Bachelorstudiums müssen mindestens 400 Stunden Praktika in zwei Praxisfeldern absolviert werden. Die Dauer eines Praktikums in einem Praxisfeld darf 160 Stunden nicht unterschreiten. Wir empfehlen, die beiden Praktika in zwei unterschiedlichen Betrieben abzulegen; ansonsten ist eine rechtzeitige Absprache vor dem Praktikumsbeginn zwingend erforderlich. Das Pflichtpraktikum wird jeweils durch eine Bestätigung des Praktikumsanbieters und einen Praktikumsbericht nachgewiesen.
Eine Werkstudententätigkeit kann bis zur max. Höhe von 200 Arbeitsstunden als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Es können auch beide Pflichtpraktika über (zwei) Werkstudententätigkeiten nachgewiesen werden.

Praxisfelder

  1. Journalismus: Redaktionelle Tätigkeiten im Bereich Print, Nachrichtenagentur, Hörfunk, Fernsehen und Online-Medien;
  2. Öffentlichkeitsarbeit: Tätigkeiten im Bereich der externen und internen Unternehmenskommunikation sowie bei Beratungsdienstlern;
  3. Werbung: kreative und konzeptionelle Tätigkeiten im Bereich der werblichen Kommunikation sowie bei Beratungsdienstlern; 
  4. Medien- und Marktforschung: Tätigkeiten in Betrieben der Markt- und Meinungsforschung, Marktforschungsabteilungen von Medienunternehmen, Mediaforschung in Media- oder Werbeagenturen sowie Mitarbeit an Forschungsprojekten des Instituts für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung;
  5. Digitale Medien: Tätigkeiten im Bereich der Social Media, des SEO & SEM, Konzeption von Multimedia- und Web-Auftritten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zu dem Praktikumsmodul erfolgt während der Prüfungsanmeldung. Nach Abschluss des Anmeldezeitraums erhalten alle zur Prüfung angemeldeten Studierenden eine Infomail zu den Abgabemodalitäten.

Prüfungsunterlagen

Die Pflichtpraktika werden jeweils durch eine Bestätigung des Praktikumsanbieters und einen Praktikumsbericht nachgewiesen:

Praktikum 1 (Praktikumsbestätigung & Praktikumsbericht) + Praktikum 2 (Praktikumsbestätigung & Praktikumsbericht)

Praktikumsbestätigung

Der Vordruck für die Praktikumsbestätigung des Arbeitgebers (zugleich Antrag auf Anerkennung als studienbegleitende Prüfungsleistung) ist hier abrufbar. Der obere Teil des Formulars ist vom Arbeitgeber, der untere vom Praktikanten auszufüllen.

Praktikumsbericht

4 Seiten Mindestumfang; davon 1 Seite Beschreibung des Praktikumsanbieters, 1 Seite Überblick über das Praktikum, 1 ½ Seiten Details zum Praktikum, ½ Seite Fazit/Bewertung.

Ansprechpartnerin

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